Ich nehme mir Zeit für Sie und Ihre Fragen. Im Rahmen eines Erstgesprächs wird Ihr persönliches Thema besprochen und allfällige rechtliche Möglichkeiten geklärt. Das geht einher mit einer Kosteneinschätzung. Im Erstgespräch wird der Grundstein Ihres späteren Erfolgs gelegt.
Die spätere Abrechnung meiner Leistungen kann, je nach Rechtsproblem, unterschiedlich verrechnet werden. Dafür kommt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK), nach einem vereinbarten Stundensatz oder – falls für Ihren Fall passend – nach einer festgelegten Pauschale in Frage. Die für Sie und Ihr Anliegen individuell passende Verrechnungsart, wird im Rahmen des Erstgesprächs besprochen und erklärt.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich um weitere Informationen zu erhalten.